Giftschlangen
In der Vergangenheit habe ich mich ausschliesslich mit Riesenschlangen beschäftigt. Inzwischen aber, habe ich mich auf Giftschlangen spezialisiert und halte nur noch ein Pärchen Rotschwanzboas. Auch Alligatoren und Krokodile faszinieren mich sehr. Während die Riesenschlangen zu den “ältesten” Schlangen gehören, sind die Giftschlangen mit ihrer Art der Anpassung Beute zu erlegen die am weitesten entwickelten Schlangen. Von etwa über 2800 Schlangenarten sind nur etwa 270 Arten giftig. Alligatoren sind die ältesten noch lebenden “Sauria”. Das ist sehr interessant, wie sie sich ohne Auszusterben allen Umweltveränderungen anpassen konnten.
Meine Favoriten bei den Giftschlangen sind die Arten von Atheris. Die strubbeligen Schuppen mag ich sehr. Mir gefallen viele Schlangen, die ganz unterschiedliche Ansprüche an ihre Wohnumwelt stellen. Da ich viel Platz habe und es mittler Weile eine Vielzahl an technischen Raffinessen zur Verfügen stehen, ist fast alles machbar. Wie heisst es noch so schön? Jedes Tier ist haltbar, wenn der Aufwand beliebig sein darf!
Allgemeines über Giftschlangen: Es gibt kaum klare Anhaltspunkte zwischen giftigen und ungiftigen Schlangenarten zu unterscheiden. Manche Menschen glauben, Giftschlangen haben ein Zickzackband und geschlitzte Pupillen- das war’s. Eine ganz schön gefährliche Einschätzung, wenn man bedenkt, dass dies noch nicht einmal für unsere heimische Kreuzotter zutrifft: Es gibt rotbraune oder gar lackschwarze Exemplare ohne erkennbares Zickzackband. Viele ungefährliche Arten behelfen sich indem sie das Äussere von gefährlichen Schlangen annehmen ( Mimikry ). Z.B. die harmlose Eierschlange, sie ist leicht mit der hochgiftigen Sandrasselotter zu verwechseln. Oder es gibt Schlangenarten, die vom Bau der Zähne zu den ungiftigen Schlangen zählen, aber deren Biss leichte Vergiftungserscheinungen hervorrufen können. Für Allergiker nicht ganz ungefährlich. Es sei hier noch mal erwähnt, dass Allergiker auf Giftschlangenhaltung verzichten sollten, besonders die die gegen Insektenstiche allergisch reagieren. Mit letzter Sicherheit lassen sich Schlangen nur am anatomischen Bau ihres Schädelskeletts, an ihren Zähnen und an der besonderen Zahnstellung- wie dem gleichzeitigen Nachweis der Giftdrüsen im Oberkiefer- in den Kategorien nicht giftig, wenig giftig oder giftig einreihen.
Es gibt drei verschiedene Giftschlangen: Die solenoglyphen, proteloglyphen und die opistoglyphen Giftschlangen. Im Laufe er Evolution wandelten die Schlangen ihre Speicheldrüsen in Giftdrüsen um. Dieser besondere Speichel dient als Verdauungshilfe durch die eiweisszerlegenden Enzyme und hilft der Schlange sich bei Gefahr zu verteidigen.
Solenoglyph: Der am weitesten entwickelte Giftapperat; Im vorderen Bereich den Oberkiefers sind zwei verlängerte, röhrenförmig- hole Giftzähne, die umgeklappt in einer Schleimhautfalte anliegen. Beim Zubeissen werden die Zähne aufgerichtet und in das Beutetier geschlagen. Nur ein Bruchteil des Giftes wird in das Opfer appliziert und lassen die Beute schnell wieder los. Die Zähne werden von Zeit zu Zeit abgestossen und durch die hinter ihnen stehenden Reservezähnen ersetzt. Ottern, Grubenottern und Vipern gehören zu den solenoglyphen Giftschlangen. Haben sie gewusst, dass z.B. ein abgebrochener Giftzahn binnen 8 Tagen vollständig ersetzt ist?!
Proteroglyph: Giftnattern und Seeschlangen haben lange Furchenzähne, die im vorderen Bereich im Oberkiefer unbeweglich und senkrecht stehend ihren Platz haben. Bei einem Giftbiss dieser Schlangen spielt sich der gleiche Vorgang ab, wie bei Vipern und Ottern.
Opistoglyph: Nattern, Trugnattern zählen zu den ungiftigen Schlangen. Die Boomslang, Vogelnatter und die Lianennatter sind die Ausnahme: denn diese Schlangen besitzen ein sehr starkes Gift, das für den Menschen tödlich ist! Ansonsten muss man sich sehr anstrengen, um einen Giftbiss von einer Trugnatter zu bekommen. Denn die gefurchten feststehend und unbeweglichen Giftzähne liegen sehr weit hinten im Oberkiefer. Man müsste den Finger schon sehr weit ins Maul stecken um einen Biss mit Folgen zu erhalten.
Selbsthilfe bei Giftschlangenbisse:
Was tun? Eine Giftschlange hat zugebissen! Nicht immer sind Giftschlangenbisse mit Antiseren zu behandeln. Oft reichen Medikamente. Das Antivenin darf aber auch nicht unterschätzt werden, es handelt sich immerhin um ein Gegengift, welches nur bei absolut lebensbedrohlichen Zustand verabreicht werden sollte und dann meisstens hilft. Beispiel: 2006; Ein kleiner Junge wird ins Krankenhaus gebracht. Er wurde von einer Kreuzotter gebissen und bekam sofort monovalentes Antivenin. Dabei achteten die Ärzte nicht auf Vergiftungserscheinungen, wie blutiger Durchfall, Atemnot, extreme Schwellung u.s.w. Denn wie sich später rausstellte, biss die Schlange mit einem Trockenbiss zu. Der Junge verstarb, weil er ein Antivenin bekommen hatte, obwohl keine Vergiftung im Körper vorhanden war. Deshalb gilt: Antivenin im äussersten Notfall! Denn die Gefahr wird vielfach unterschätzt, nicht nur wie im Beispiel, sondern es können auch Unverträglichkeiten durch das Serum auftreten, die ebenfalls lebensbedrohliche Ausmasse annehmen können! Allergische Reaktionen oder die “Serumkarankeit”. Wenn mich Leute fragen, ob ich Schlangen habe ( meisstens haben sie es in irgendeiner Zeitung gelesen), dann ist die zweite Frage direkt: Auch giftige? Die dritte Frage: ob ich genügend Serum zu Hause habe. ( spätestens!). Wenn ich den Leuten aber erkläre, dass ich vorwiegend Giftschlangen habe, die nicht absolut tödlich giftig sind und Seren nicht vor Ort bereit gehalten werden müssen- bereitet das den meissten verständnisloses Kopfschütteln. Wenn ich ihnen dann erkläre warum, verstehen es sie es dann. Auch ist es einem Laien nicht bewusst wie extrem über alle Masse teuer korrekte Serenhaltung ist. Hat denn jeder einen spezial Labor Kühlschrank mit für jede Art 20 Flaschen Antivenom beriet? Ich glaube nur die wenigsten können sich das leisten. Es ist auch nicht nötig. Wenn man sehr giftige Schlangen hat wie Kobras, Mambas, oder ähnliches dann wäre ein Serendepot sinnvoll. Aber letzten Endes hat der Arzt die Verantwortung für den Patienten und er wird sich hüten Medikamente aus dem Privathaushalt zu verwenden: Weil er sich die Frage stellen muss: Ist es noch haltbar? Wenn ja, ist es auch richtig gelagert worden? Denn wenn es noch haltbar ist aber unsachgemäss aufbewahrt wurde, kann es trotzdem verdorben sein. Und weil der Arzt die volle Verantwortung hat, wird er von dieser Art von Verwendung absehen! Also nach einem Schlangenbiss: Ruhe bewahren, eine Weile beobachten wie es geht. Bei schweren Vergiftungen ins Krankenhaus fahren. Bei neurotoxischen Schlangenbissen abbinden*, bei gewebszerstörenden Schlangenbissen nichts machen- die Extremität in Schonstellung ruhig halten und ins Krankenhaus fahren.
*Abbinden; Technik: Kompressionsverband und Immobilisierung der gesamten vom Biss betroffenen Extremität mit elastischer Binde von unten beginnend ( Druck ca. 55 mmHg > ) venöser Druck im Liegen! Immobilisation durch Schiene, Stock oder Brett. keine Bewegung der Extremität, keine Lockerung der Bandage vor Erreichen der Klinik und nicht vor Möglichkeit der Antiveningabe. Vor Abnahme der Bandage, einen offenen venösen Zugang legen. Bereitliegen von Antivenin, Adrenalin und Kortison für eventuellen anaphylaktischer Reaktion. Möglichkeit zur Intubation und Beatmung.
Gefahren bei der Komressionsmethode:
* Vergrösserung lokaler Nekrosen.
* Bei zu fester Bandage, im Extremfall Nekrose an der gesamten Extremität möglich.
* Starke Zunahme der Schwellung.
* Boluseffekt des Giftes beim Lösen der Bandage mit möglicher verhementer Giftwirkung.
Daher ist wegen der möglichen Gefahren diese Methode nur bei stark neurotoxischen Giftschlangenbissen anzuwenden!
Rufnummer bei Vergiftung von Giftschlangen:
Sichere Identifizierung nur mit lateinischen Namen des Tieres möglich!
Giftnotruf Hessen: 06131/ 19240
Atheris ssp.und Echis: Antirept Pasteur ( polivalentes Antiserum )
Aventis Pasteur MSD
Paul- Ehrlich Strasse 1
D- 69181 Leimen Tel: 06224- 5940
Vipera berus berus: European viper venom ( Polivalentes Europäische Vipern )
( für Vipera berus gibt es auch ein monovalentes Antivenin )
Inst. of Immonology Croatia
37075 Göttingen Tel: +49- 89- 19240
Bothriechis schlegelii: UK London SE 145 ER
Anvoley Road
Polivalentes Antivenom Instituto Clodomiro, Costa Rica Tel: +44- 20 -77715394
Serum Depot Berlin e.V.
Dieter Preissler, 53773 Hennef Tel: 0049- ( 0 ) 2242- 9697113
Giftschlangenhaltung in Hessen verboten?!
Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ( HSOG ) in
der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14) ist seit Erscheinen
des 1. Ergänzungsblatts zur 10. Auflage ( 2005 ) dieses Kommentars durch
Art. 1 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verkündet am 28. September 2007
(GVBl. I S. 634) um den neuen § 43a ergänzt worden und am 29.09.2007
in Kraft getreten. Diese Vorschrift lautet wie folgt:
§ 43a Halten gefährlicher Tiere
( 1 ) Die nichtgewerbsmässige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wildlebenden Art ist verboten. Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind. Die Bezirksordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot erlassen, wenn die Halterin oder der Halter ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse kann für die Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für vergleichbare Zwecke angenommen werden.
( 2 ) Das Verbot nach Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits gehaltene gefährliche Tiere einer wildlebenden Art, wenn die Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30. April 2008 der Bezirksordnungsbehörde schriftlich angezeigt wird. Satz 1 gilt entsprechend für zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens des Verbots nach Abs. 1 Satz 1 bereits erzeugte Nachkömmlinge.
( 3 ) Die §§ 11 bis 43 bleiben unberührt.
( 4 ) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Verbot nach Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbusse bis zu 5000€ geahndet werden. Tiere, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 ( BGB1. I S. 603 ), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07. August 2007 ( BGB1. I S. 1786 ), ist anzuwenden. Verwaltungsbehörde im Sinne des §36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bezirksordnungsbehörde.
Anmerkung: Die Auflagen zur Genehmigung Seitens der Bezirksordnungsbehörde können von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein. Die Erlaubnis wird zeitlich begrenzt ( in der Regel 2- 5 Jahre ), entsprechend sind Anträge vor Ablauf der angegebenen Frist neu zu stellen.
Welche Tiere fallen unter das Verbot?
Die aktuelle Liste der gefährlichen Tiere im Sinne von § 43 a Abs. 1 Satz 2 HSOG mit genaueren Angaben zur zoologischen Systematik kann auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de ( Rubrik Umwelt und Verbraucher/ Naturschutz/ Artenschutz Haltung gefährlicher Wildtiere abgerufen werden.
Hoffentlich wird in Deutschland eine bundeseinheitliche Regelung für die Haltung gefährlicher Tiere verabschiedet. Die Politiker diskutieren bereits seit einiger Zeit darüber. Es bleibt hierbei zu hoffen, dass bald eine vernünftige einheitliche Regelung geben ohne ein generelles Haltungsverbot. Nur leider ist es wie immer schwierig, dass sich alle Bundesländer einig sind. So viel zum Thema Einigkeit und Recht und Freiheit... Ein Paradoxum, oder?! Sind doch viele Regelungen Ländersache und oft sehr unterschiedlich.
Ganz wichtig! Eine am besten schriftliche Erlaubnis zur Haltung von Schlangen oder Giftschlangen beim Vermieter einholen! Sonst droht die fristlose Kündigung. Nachbarn sollten fairer Weise aufgeklärt werden. Die Wohnumwelt muss mit dieser Art von Tierhaltung einverstanden sein! Ich habe eine Genehmigung zur Haltung von Giftschlangen in Niedersachsen. Man muss einen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt einreichen und bei der Gemeinde ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Der zuständige Veterinär kommt vorbei um zu sehen, ob die oben genannten Auflagen erfüllt werden können. Ein separater Raum muss verfügbar sein, das Fenster vergittert, eine Fluchttür muss vorhanden sein. Der Raum wird ausschliesslich zur Haltung von Schlangen/ Giftschlangen genutzt. Der Raum ist abschliessbar und alle Terrarien sind durch Schlösser gesichert. Ein Sachkundenachweis und Terraristik Gefahrenprüfung der DGHT wurde anerkannt. Der Nachweiss langjähriger Schlangenerfahrung wurde auch erbracht. Anstelle der Serenhaltung gilt in meinem Fall auch die Mitgliedschaft des Serendepot Berlin eV. Da ich die private Serenhaltung aus genannten Gründen ablehne. Im Raum befindet sich ein Alarmplan mit der lateinischen Bezeichnung meiner Tiere. Die Terrarien sind entsprechend gekennzeichnet. Der Gewerbeschein wurde beantragt, und die Eintragung einer Firma im Handelsregister. Der Veterinär hat mir ( Prüfung vor Ort ) einen §11 Schein ( Handeln und züchten von Schlangen ) ausgehändigt um das Gewerbe führen zu können. Da die nichtgewerbliche Giftschlangenhaltung generell verboten ist! Dem zuständigem Veterinär sind sämtliche Papiere vorzulegen, da dieser die Genehmigung erteilt. Es ist etwas umständlich, aber die illegale Gifttierhaltung zieht empfindliche Strafen nach sich. Bei Personenschäden treten weder Krankenkassen ( die Kassen zahlen erst, holen aber ihre Kosten beim Halter wieder ein ), noch Versicherungen dafür ein. Man muss das aus eigener Tasche zahlen! Es gibt aber bei legaler Gifttierhaltung eine Haftpflichtversicherung. Auch zahlen die Krankenkassen, wenn ein Bissunfall passiert ( bei legaler Giftschlangenhaltung ) die Behandlungskosten.

Abstand