Meldeämter

 

Hessen:

 

 

Regierungspräsidium Darmstadt

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

06151- 120

www.rp-darmstadt.de

 

 

Regierungspräsidium Kassel

www.rp-kassel.de

 

 

Regierungspräsidium Giessen

www.rp-giessen.de

 

 

 

Meine Giftschlangen unterliegen keinem Artenschutz und unterliegen nicht der Pflicht beim Naturschutzamt gemeldet zu werden.

Einzige Ausnahme: Die heimische Kreuzotter, Vipera berus berus- Schutztstatus: EU Anhang III. Allerderdings muss ich meinen gesamten Giftschlangenbestand meiner Bezirksordnungsbehörde ind Groß- Gerau melden, weil es sich um giftige/ gefährliche Tiere handelt.

Meine Boa constrictor unterliegen dem WA II Artenschutz, sind aber nicht bei der Naturschutzbehörde meldepflichtig.

 

Abstand