Meldeämter
Niedersachsen:
Bremen: Landesamt für Ökologie Scharlake 39 31135 Hildesheim Tel: 05121-509-0, Fax: 05121-509-233 Repilien: 05121-509-239
Hamburg:
Umweltbehörde Naturschutzamt Steindamm 22 20099 Hamburg Tel: 040-2486-2584, Fax: 040- 2486-2579 Bremen:
Umweltschutz Birkenstrasse 34 28195 Bremen Tel:0421-361-0, Fax: 0421-361-2201
Meine Giftschlangen unterliegen keinem Artenschutz und unterliegen nicht der Pflicht beim Naturschutzamt gemeldet zu werden.
Einzige Ausnahme: Die heimische Kreuzotter, Vipera berus berus- Schutztstatus: EU Anhang III. Allerderdings muss ich meinen gesamten Giftschlangenbestand und meine Alligatoren bei meiner Gemeinde/ Ordnungsamt melden, weil es sich um giftige/ gefährliche Tiere handelt.
Meine Paleosuchus palpebrosus unterliegen dem WA II Artenschutz und sind beim zuständigen Naturschutzamt meldepflichtig. Meine Boa constrictor unterliegen dem WA II Artenschutz, sind aber nicht bei der Naturschutzbehörde meldepflichtig.

Abstand