Meldeämter
Hessen:
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
06151- 120
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Giessen
Meine Giftschlangen unterliegen keinem Artenschutz und unterliegen nicht der Pflicht beim Naturschutzamt gemeldet zu werden.
Einzige Ausnahme: Die heimische Kreuzotter, Vipera berus berus- Schutztstatus: EU Anhang III. Allerderdings muss ich meinen gesamten Giftschlangenbestand meiner Bezirksordnungsbehörde ind Groß- Gerau melden, weil es sich um giftige/ gefährliche Tiere handelt.
Meine Boa constrictor unterliegen dem WA II Artenschutz, sind aber nicht bei der Naturschutzbehörde meldepflichtig.

Abstand